Schul- & Vereins- & Preisinformation
Schulvereins & Preisinformation 2025
Verein der Privaten Musikschule in Gießhübl
Ziel des Vereins ist es, die Koordination zwischen den musikbegeisterten SchülerInnen sowie fachlichen Vortragenden zu fördern und die Umsetzung zu unterstützen. Instrumentalausbildung und Kulturinitiativen sollen insbesondere im Bereich der Jugend- und Erwachsenenbildung gefördert werden. Der Unterricht findet in der Regel in Gießhübl, Perlhofgasse 34, 2372 Gießhübl statt. (Standortserweiterungen sind zulässig und werden bekanntgegeben).
- 1) Allgemeine Anmeldungs Information
Ein Einstieg in den Musikunterricht ist – abhängig von der Verfügbarkeit freier Plätze und Kurse – für Kinder und Erwachsene möglich. - Die Anmeldung ist verbindlich und gilt für ein gesamtes Schuljahr (zwei Semester). Anmeldeformulare sind direkt über die Musikschule oder den Lehrkörper erhältlich sowie online über die Website Anmeldungen möglich.
- Auch während des laufenden Semesters können – bei freien Plätzen – Anmeldungen entgegengenommen werden. Für die Reihung der Anmeldungen ist das Eingangsdatum maßgeblich. Mit Abgabe der Anmeldung wird die jeweils gültige Schulordnung anerkannt.
- Alle Schüler:innen und Lehrkräfte des Vereins der Musikschule Gießhübl sind verpflichtet, pro Semester unentgeltlich an mindestens einem Schülerkonzert oder vergleichbaren öffentlichen Auftritt mitzuwirken.
- Diese Auftritte sind integraler Bestandteil der musikalischen Ausbildung und fördern die persönliche sowie künstlerische Entwicklung der Schüler:innen. Sie gelten als reguläre Unterrichtseinheit im Sinne der „Aufführungspraxis“. Für Lehrkräfte wird die entsprechende Stunde im Rahmen der regulären Honorarabrechnung berücksichtigt.
- 1a) Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung
Anmeldungen erfolgen schriftlich oder über das Online-Formular auf der Homepage der Musikschule und sind nach Bestätigung durch den Verein für die Dauer eines Schuljahres verbindlich. - Ummeldungen (z. B. Instrumentenwechsel oder Kursänderungen) sind – sofern freie Plätze vorhanden sind – jeweils zu Semesterbeginn möglich.
- Abmeldungen während des laufenden Schuljahres sind grundsätzlich nicht zulässig. Bei vorzeitiger Abmeldung werden 50 % des noch offenen Jahresbeitrags verrechnet. In begründeten Ausnahmefällen (z. B. Wohnortwechsel, längerfristige Krankheit) kann in Absprache mit der Schulleitung eine kulante Lösung gefunden werden. Eine rechtzeitige vorherige Kontaktaufnahme ist in solchen Fällen erforderlich.
- Eine Abmeldung nach Ablauf des Schuljahres ist nicht notwendig, da für jedes Schuljahr eine neue Anmeldung erforderlich ist.
- 2)Schnupperstunden
Die Schnupperstunde ist eine einmalige, kostenlose Kennenlernstunde für Neustarter und Interessierte, die vom Verein der Musikschule nach offizieller Voranmeldung angeboten wird.
Das erwartet Sie:
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Sie lernen Ihren zukünftigen Pädagogen*in persönlich kennen
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Sie können alle offenen Fragen direkt besprechen und Ihr Instrument kennenlernen
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Gemeinsam wird ein möglicher Fixtermin für den regelmäßigen Unterricht vereinbart
Wichtige Hinweise:
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Die Schnupperstunde ist einmal pro Schuljahr kostenlos und entspricht 25 min.
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Bei mehrfacher Nutzung oder weiteren Instrumenten diese mit dem 25-Minuten-Tarif verrechnet.
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Pro Semester ist eine Schnupperstunde pro Instrument bei Neuanmeldung möglich
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- 3) Musikunterricht für Kinder & Erwachsene
- Der Musikunterricht steht erfreulicherweise auch Erwachsenen uneingeschränkt offen.
- Die Aufnahme erfolgt nach Maßgabe freier Plätze, unter Berücksichtigung der musikalischen und körperlichen Eignung sowie des Eingangsdatums der Anmeldung. Es finden keine Aufnahmsprüfungen statt.
- Für Neueinsteiger:innen gelten die ersten zwei Unterrichtswochen als zu bezahlender Beobachtungszeitraum. (somit entstehen Ihnen außer den getätigten 2 Wochenstunden keine weiteren Verpflichtungen bei unvorhergesehenem frühzeitigen Ausstieg innerhalb des Beobachtungszeitraumes)
- 4) Unterrichtskosten und Beiträge
Die Unterrichtskosten werden jährlich vom Verein der Musikschule angepasst – unter Berücksichtigung von Indexanpassungen, Erhaltungs- und Betriebskosten. - Für Neueinsteiger:innen wird eine einmalige, verpflichtende Einschreibgebühr in Höhe von € 25,– eingehoben.
- Zusätzlich ist ein freiwilliger Förderbeitrag in Höhe von € 50,– pro Schüler:in und Schuljahr erwünscht, um die Arbeit des Vereins zu unterstützen. Familien mit mehreren angemeldeten Schüler:innen zahlen den Förderbeitrag nur einmal pro Schuljahr.
- Kinder, Schüler:innen, Studierende sowie Präsenzdiener erhalten gegen Vorlage eines gültigen Nachweises bis zum vollendeten 24. Lebensjahr den ermäßigten Kindertarif.
Der Erwachsenentarif gilt grundsätzlich ab dem vollendeten 21. Lebensjahr. - Bei einer vorzeitigen Abmeldung während des Schuljahres werden 50 % des noch offenen Jahresbeitrags verrechnet.
- 4a) Unterrichtsgebühren – Schuljahr 2025
(Preise pro Unterrichtseinheit – jeweils vor Abzug der Förderung durch die Gemeinde Gießhübl)
Unterrichtsform | Dauer | Zielgruppe | Preis pro Einheit | Abzgl. Förderung Gemeinde Gießhübl |
---|---|---|---|---|
Einzelunterricht – Kinder | 25 Min | Kinder | € 30,– | hier sehen Sie Ihre Förderung |
Einzelunterricht – Kinder | 40 Min | Kinder | € 40,– | hier sehen Sie Ihre Förderung |
Einzelunterricht – Kinder | 50 Min | Kinder | € 48,– | hier sehen Sie Ihre Förderung |
3er-Gruppe Instrumentalunterricht | 50 Min | Kinder | € 24,– p. Kind | hier sehen Sie Ihre Förderung |
2er-Gruppe Instrumentalunterricht | 50 Min | Kinder | € 30,– p. Kind | hier sehen Sie Ihre Förderung |
Einzelunterricht – Erwachsene | 25 Min | Erwachsene | € 38,– | *-* |
Einzelunterricht – Erwachsene | 40 Min | Erwachsene | € 50,– | *-* |
Einzelunterricht – Erwachsene | 50 Min | Erwachsene | € 55,– | *-* |
10er-Block lt. Stundenwahl (freie Zeiteinteilung) | 25 Min | Erwachsene | ab € 380,– pro Block | *-* |
Ensembleunterricht | 50 Min | Erwachsene | € 30,– p. Person | *-* |
Einzelstundenbuchung („Pro-Lesson“) |
50 Min | Erwachsene | € 60,– | (Terminvereinbarung mit Schulleitung erforderlich) |
- Weitere Angebote laut Aushang – Anfragen für Kurse richten Sie bitte an die Vereins-Musikschulleitung.
- Musiktheoriestunden werden auf Anfrage für Prüfungsvorbereitungen kostenlos angeboten;
– allgemeine Theorie ist in den Stundeneinheiten jeweils enthalten. - 4b) Kurspreise Gruppenpreise für unsere Jüngsten
Musikalische Früherziehung (MFE) –
Kosten: € 250,– pro Semester (jeweils 50 Minuten pro Woche)Kurs 1: Musikzwerge – Eltern-Kind-Gruppe
Für Kinder ab dem 1. Lebensjahr (nach Altersentwicklung)
Wochentag: drzt. Montag
Beginn: 15:00 Uhr
Kursort 2025: Pfarrzentrum GießhüblKurs 2: Sing-Tanz-Spielgruppe (MFE)
Empfohlen für Kinder ab dem 4. Lebensjahr
Wochentag: drzt. Montag
Beginn: 16:00 Uhr
Kursort 2025: Pfarrzentrum GießhüblKurs 3: Ukulele & Gesang – Musikgruppe
Empfohlen für Kinder der 1. VS-Schulstufe
Kursort 2025: Volksschule Maria Enzersdorf – Altort
Beginn: drzt Donnerstag / Beginn nach individueller VereinbarungÄnderungen der Kurszeiten vorbehalten.
- 4c) Zahlungsmodalitäten
- Die Rechnungen erhalten Sie ca. zwei Wochen nach Unterrichtsbeginn per E-Mail.
- Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Unterrichtseinheiten pro Semester (abhängig vom Wochentag und Semester).- Feiertage und Ferien werden nicht verrechnet.
Eine Anmeldung gilt als Schuljahresanmeldung = 2 Semester
- Die Unterrichtskosten sind nach dem Beobachtungszeitraum vollständig zu bezahlen, und werden pro Semester als Rechnung per E-mail versendet.
Bei vorzeitiger Abmeldung – nach dem Beobachtungszeitraum, werden
50 % des noch offenen Jahresbeitrag in Rechnung gestellt. - Kopierkosten/ Unterrichtsmaterialien werden direkt mit Ihrem PädagogIn bei Bedarf verrechnet, oder als Nachtragsrechnung seitens des Vereines erstellt.
- 5) Versäumte Unterrichtsstunden
- Von Schüler:innen nicht wahrgenommene Unterrichtseinheiten werden grundsätzlich weder nachgeholt noch rückerstattet.
- Informationspflicht des Schülers: Absagen sind immer durch Schüler:innen rechtzeitig der jeweiligen Lehrkraft mitzuteilen.
- Fairplay-Regelung: Bei länger andauernder Krankheit oder Verletzung kann – nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung und rechtzeitiger Mitteilung durch die Erziehungsberechtigten an die Vereins-Schulleitung – auf Kulanzbasis ein entsprechender Teil des Unterrichts vom Pädagogen angeboten werden.
- Informationspflicht des Lehrers: Von Lehrkräften abgesagte Stunden werden in jedem Fall nachgeholt.
- Eine Rückerstattung von Unterrichtsgebühren ist laut Beschluss der Hauptversammlung des Vereins der Musikschule Gießhübl nicht vorgesehen.
- 6) Regelungen für den Unterrichtsbetrieb
Für alle Unterrichtseinheiten gelten die jeweils gültigen Verordnungen der Bundesregierung sowie ergänzende Auflagen der Gemeinde Gießhübl und der Vereinsleitung. - Distance Learning (Online-Unterricht) wird als gleichwertiger Unterricht anerkannt und entsprechend verrechnet.
- 6a) Ausschluss vom Unterricht
Ein Ausschluss vom Unterricht kann jederzeit erfolgen – insbesondere bei Verstößen gegen die Disziplinarordnung oder bei Nichtbeachtung der Zahlungsbedingungen. Ein Ausschluss kann auch ohne Angabe von Gründen durch den Verein ausgesprochen werden.
Ein solcher Ausschluss befreit nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der offenen Unterrichtsgebühren. - 7) Unterrichtsbeginn und Unterrichtsorte
- Der Unterricht beginnt grundsätzlich mit dem offiziellen Schulbeginn der Pflichtschulen in Niederösterreich. Der genaue Starttermin wird vom Verein der Musikschule bekanntgegeben.
- Ein Quereinstieg während des laufenden Schuljahres ist nach Maßgabe freier Plätze möglich.
- Der Hauptunterrichtsstandort ist die Musikschule des Vereins in der Perlhofgasse 34, 2372 Gießhübl. Zusätzlich können weitere, bekanntgegebene Unterrichtsräume (z. B. Außenstellen) genutzt werden.
- Änderungen des Unterrichtsortes sind möglich, stellen jedoch keinen Grund für eine Abmeldung dar.
- 8) Musikschulbestätigung
Am Ende des Schuljahres erhalten alle Schüler:innen auf Anfrage eine offizielle Schulinformation als Musikschulbestätigung über den besuchten Unterricht und die erreichten Fortschritte. - Diese Bestätigung kann bei Bedarf z. B. für schulische Zwecke, Wettbewerbe oder weiterführende Ausbildungen verwendet werden.
- 9) Unterrichtszeiten & Häufigkeit
Der Unterricht richtet sich nach dem Schulkalender der Pflichtschulen in Niederösterreich.
Feiertage und Ferien gelten auch für die Musikschule. - Schulautonome Tage externer Schulen gelten nicht, da unsere Schüler*innen aus verschiedenen Regionen und Schultypen kommen.
- Der Unterricht findet einmal pro Woche zu einem individuell vereinbarten Termin mit Ihrer Lehrperson statt. Zusatzstunden können nach Absprache gerne vereinbart werden.
- Die Unterrichtsdauer richtet sich nach Alter, Entwicklung und Interesse:
▸ 25 Minuten
▸ 40 Minuten
▸ 50 Minuten - Gruppenunterrichte (z. B. Musikalische Frühförderung / EMP) findet in der Regel
als 50- min Einheit statt – (wir ersuchen bei MFE hier jeweils vor und nach der Stunde 5 min. Zeit für das Ankleiden und den Wechsel zur nä. Einheit mit Ihren Kindern einzuplanen) - 10) Aufsichtspflicht, Haftung
- Die Aufsichtspflicht durch die Musikschule besteht ausschließlich während der Unterrichtszeit und beschränkt sich auf minderjährige Schüler:innen. Diese erfolgt durch die jeweilige Pädagogin bzw. den Vortragenden.
- Der Verein der Musikschule sowie die Private Musikschule übernehmen keine Haftung für Vorfälle außerhalb der Unterrichtszeit – insbesondere nicht für Gesundheitsschäden, Unfälle auf dem Schulweg oder während des unbeaufsichtigten Aufenthalts in den Schulräumlichkeiten.
- Alle Räume und das Inventar sind von Schüler:innen sowie Lehrkräften sorgfältig zu behandeln. Für durch Schüler:innen verursachte Schäden haften die Erziehungsberechtigten.
- 11) Instrumente – Leihinstrumente
- Grundsätzlich sind die benötigten Instrumente von den Schüler:innen selbst mitzubringen. Ausgenommen davon sind fest installierte Instrumente wie Klavier, Schlagzeug und Keyboard – diese werden vom Verein für Unterrichtszwecke bereitgestellt.
- Bei Fragen zur Instrumentenwahl, -beschaffung oder -miete steht die Schulleitung gerne beratend zur Verfügung und unterstützt bei der Auswahl eines passenden Instruments, insbesondere für Anfänger:innen.
- 12) Fächerangebot & Lehrkörper
- Bei ausreichender Anmeldezahl bemüht sich der Verein, alle gängigen musikalischen Fächer im Rahmen des Möglichen anzubieten.
- Ein Anspruch auf bestimmte Lehrpersonen oder Wunschtermine besteht nicht. Änderungen in der Lehrkraft- oder Terminzuweisung gelten nicht als Abmeldegrund.
- 13) Foto-, Ton- und Filmaufnahmen bei Veranstaltungen & Unterricht
- Der Verein der Musikschule ist durch Ihre Anmeldung berechtigt, bei schulischen Veranstaltungen (z. B. Konzerte, Aufführungen, Feste) Foto-, Ton- und Filmaufnahmen zu erstellen und diese unentgeltlich für Präsentationen sowie nicht kommerzielle Veröffentlichungen (z. B. Website, Broschüren, Social Media) zu verwenden.
- Erziehungsberechtigte bzw. volljährige Schüler:innen, die mit der Aufnahme und Verwendung nicht einverstanden sind, müssen dies vor Veranstaltungsbeginn beim Eintritt schriftlich mitteilen.
Ohne eine solche Mitteilung gilt das Einverständnis als erteilt. - Aufnahmen durch Schüler:innen (Handyverbot)
Das Filmen oder Aufzeichnen des Unterrichts durch Schüler:innen ist ausschließlich zu pädagogischen Zwecken erlaubt dies und nur nach vorheriger Zustimmung der jeweiligen Vortragenden.
Ab dem Sommersemester 2025 gilt zudem ein generelles Handyverbot während des Unterrichts für SchülerInnen.
- 14. Datenschutz
- Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften) besteht, erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist – soweit technisch möglich und zumutbar – auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail-Adressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.
- 14a) Datenweitergabe
- Eine Weitergabe personenbezogener Daten durch den Verein an Dritte ist grundsätzlich nicht gestattet oder erfolgt nur auf gesetzlicher Grundlage und mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person.
Verein Private Musikschule in Gießhübl
Vereins-Schulleitung
Prof. Dir. Mag. Martin Weber, MSc
📍 Ort: Perlhofgasse 34, 2372 Gießhübl
📞 Schulsekretariat: 0676 / 934 99 19
✉️ E-Mail: office@privatemusikschule.at
Änderungen und Schreibfehler vorbehalten.
Datum Aktualisierung – inhaltliche Ergänzungen sowie Ausformulierungen 05.05.2025