Fragen und Antworten

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INFO: VEREIN DER MUSIKSCHULE GIESSHÜBL & Akademie in Gießhübl
Seit Februar 2016 sind durch die Gründung des Vereines für die MS Gießhübl, Änderungen eingetreten. Der Verein vertritt die Musikschule nach außen, und fördert Kunst und Kultur, die Erhaltung der Instrumental- Gesangsausbildung und die Pflege der Notenliteratur sowie die Aufführungspraxis;
Der Verein wird vom Vorstand vertreten und regelt die Koordinierung der Musikschule mit der Vereinsordnung & Schulordnung sowie den Stakeholdern.

  • SEMESTER BEITRÄGE – RECHNUNG WIE-WAS-WANN?
    Die Beiträge werden vom Verein der MS jeweils festgelegt und sind unter Tarifen einsehbar. Die Rechnungen für das Musikschulsemester werden Ihnen ca. 2 Wochen nach Unterrichtsbeginn per e-mail zugesandt.  Berechnet werden die Unterrichtseinheiten nach den zu haltenden Stunden in einem Semester – dies kann bei Sommer & Winter Semester sowie lt Unterrichtstag unterschiedlich sein.
    Weiters ist für Neuanmeldungen eine Einschreibgebühr i.d. Höhe von 25 .-€ einmalig fix vorgeschrieben.
    Wir ersuchen sie freiwillig unseren Verein mit einem Mitgliedsbeitrag von 50.- € im Sinne eines Förderungbeitrages pro Haushalt zu unterstützen.
  • KOPIERKOSTEN- UNTERRICHTSMATERIALIEN
    Kopierkosten/ Unterrichtsmaterialien werden direkt mit Ihrem Pädagogen bei Bedarf verrechnet, oder als Nachtragsrechnung bei Anlass erstellt.
  • FÖRDERUNGEN:
    Da der Verein der MS & Akadmie in Gießhübl eine privat finanzierte Schule ist, sind Förderungen oder Wünsche ausschließlich beim Vereinsobmann der Musikschulleitung zu besprechen;
    Für Gießhübl hauptamtlich gemeldete Kinder, gibt es eine Förderung des Schulgeldes seitens der Gemeinde Gießhübl – Informationen erhalten Sie diesbezüglich bei der Gemeinde Gießhübl.
  • WER KANN UND SOLL IN IN DEN VEREIN DER PRIVATEN MUSIKSCHULE KOMMEN?
    im Verein der MS sowie in der Privaten MS & Akademie in Gießhübl ist Jeder herzlich willkommen. Der Unterricht ist frei zugänglich und unterliegt ausschließlich den Richtlinien der Vereinsordnung sowie der Schulordnung. Einen Rechtsanspruch auf Unterricht gibt es nicht.
  • DIE ALTERSFRAGE von 1 bis 100 Jahren
    Allgemein gilt in unserer Schule, daß wir Kinder von 1-3 in Begleitung sowie von 4 – 6 Jahren in die musikalische Früherziehung aufnehmen. Die endgültige Zustimmung über die Aufnahme trifft hier der FachpädagogIn in Zusammenarbeit mit dem Schulobmann in Rücksprache mit den Eltern. Sobald die geistige als auch körperliche Eignung vorhanden ist, steht einem erfolgreichen Unterricht nichts mehr im Wege – Vorbildung oder Vorkenntnisse sind beim Beginn in einer Musikschule nicht nötig. Im Vordergrund steht bei allen Überlegungen der Spaß und die Freude an Musik.
  • MFE bzw. EMP alias MUSIKALISCHE FRÜHFÖRDERUNG-was ist das?
    Schon seit vielen Jahren fördert die Musikschule den frühen Kontakt mit Musik. Daher wurde ein Unterricht eingeführt, der den musikbegeisterten Kindern einen großen Überblick und die Vielfältigkeit der Musik auf spielerische Art und Weise altersgerecht darbringt.
    Dies gilt auch für ein Eltern – Kind Musikstunde welche Vertrauen und den Zugang zu Klängen und Geräuschen fördert.
  • WIE OFT UND WANN HAT MAN UNTERRICHT?
    Der Unterricht findet parallel mit den Tagen d. Pflichtschulen in Niederösterreich statt, d. h. Feiertage der Pflichtschulen sowie die Ferien werden auch von der Musikschule übernommen. Sogenannte schulautonome Tage der externen Schulen, sind für den Verein und die Akademie nicht bindend.
    Die Unterrichtseinheit findet grundsätzlich einmal in der Woche zu einem mit Ihrem Pädagogen/in vereinbarten Termin statt. (Zusatzstunden können gerne vereinbart werden)
    Die Unterrichtsdauer 25 min, 40 min oder 50 min hängt von der Entwicklung und Ihrem Interesse ab.
    Gruppenunterricht wird bei uns grundsätzlich mit 50 min angeboten.
    -dies gilt auch für die MFE= EMP Regelung- wobei ein Zeitrahmen von 60 Minuten eingeplant ist.
  • WAS IST EINE SCHNUPPERSTUNDE?
    Die Schnupperstunde ist eine vom Verein als auch von der Privaten MS & Akademie eingeführte einmalige Kennlernstunde – welche nur nach Anmeldung und einmalig kostenlos im Jahr, oder bei Mehrfachnutzung des Anbots seitens des Kund:in mit einem 25 min. Tarif-Kind verrechnet wird.
    Vorteil: Hier lernen Sie Ihren Pädagogen/In kennen und können alle Ihre Fragen persönlich mit Ihrem FachlehrerIn besprechen. Bei der Schnupperstunde wird auch Ihr »Fixtermin« festgelegt, an dem die Unterrichtsstunde stattfinden soll. Die Schnupperstunde kann pro Semester nur für eine Neuanmeldung und einem Instrument genützt werden.
  • ANMELDUNG-TERMINVEREINBARUNG-SCHNUPPERSTUNDE-UNTERRICHT
    In dieser Reihenfolge passiert eine ordnungsgemäße Anmeldung.
    Instrumente sowie die eigenen Noten sind in den Unterricht mitzubringen, ausgenommen davon sind Schlagzeug, Klavier, Keyboard;
  • KOSTEN
    Die Kosten sind auf der HP www.privatemusikschule.at einsehbar.
    Auch die Vereins & Schulordnung werden hier veröffentlicht;
  • Bei vorzeitiger Abmeldung im Schuljahr  (ausg. dem Beobachtungszeitraumam bei Neubeginn), werden 50 % des noch offenen Jahresbeitrag in Rechnung gestellt.

..weitere Infos finden Sie auch in unserer Schul- & Vereins- & Preisinformation