Schul- & Vereins- & Preisinformation
Schul- & Vereins- & Preisinformation 2024-25
Verein der Privaten Musikschule in Gießhübl
Ziel des Vereins ist es, die Koordination zwischen den musikbegeisterten SchülerInnen sowie fachlichen Vortragenden zu fördern und die Umsetzung zu unterstützen. Instrumentalausbildung und Kulturinitiativen sollen insbesondere im Bereich der Jugend- und Erwachsenenbildung gefördert werden. Der Unterricht findet in der Regel in Gießhübl, Perlhofgasse 34, 2372 Gießhübl statt. (Standortserweiterungen sind zulässig und werden bekanntgegeben).
1. Anmeldung
Der Einstieg in den Musikunterricht ist nach Verfügbarkeit freier Plätze und Kurse für Kinder und Erwachsene möglich. Die Anmeldungen sind bindend und gelten für ein ganzes Schuljahr (= 2 Semester). Anmeldeformulare sind bei der Gemeinde Gießhübl, über die Musikschule, den Lehrkörper oder die Homepage www.privatemusikschule.at erhältlich. Anmeldungen während des laufenden Semesters sind bei freien Plätzen möglich. Mit der Anmeldung wird die Schulordnung akzeptiert. (Es gilt das Eingangsdatum bei der Reihung freier Plätze). SchülerInnen und PädagogInnen des Vereins der Musikschule Gießhübl sind verpflichtet, unentgeltlich an einem Schülerkonzert oder Auftritt pro Semester teilzunehmen, um den musikalischen Reifeprozess zu fördern. Diese Stunde wird als Schulstunde alias Aufführungspraxis in die Abrechnung der LehrerInnen einbezogen.
2. Anmeldung – Abmeldung oder Ummeldung
Anmeldungen erfolgen schriftlich oder über das Formular auf der Homepage der Musikschule und sind nach Bestätigung des Vereins für ein Schuljahr bindend. Ummeldungen können im Rahmen freier Plätze jeweils im Semester vorgenommen werden. Abmeldungen sind während des Schuljahres nicht zulässig. Bei vorzeitiger Abmeldung werden durch die Schulleitung 50 % des offenen Schuljahresbeitrages verrechnet.
3. Schnupperstunden
Schnupperstunden ermöglichen eine Kennenlernstunde pro Semester mit Voranmeldung, jedoch ohne weitere Verpflichtung. Die Schnupperstunde ist für Neuschüler:innen – kostenlos. Für gewünschte Mehrfachnutzung einer Schnupperstunde wird der aktuelle 25-Minuten-Tarif verrechnet. Auch für die Schnupperstunde ist ein vollständig ausgefülltes Anmeldeformular Voraussetzung.
3a. Aufnahme
Der Musikunterricht ist auch für Erwachsene zugänglich. Die Aufnahme erfolgt nach Verfügbarkeit freier Plätze, musikalischer und körperlicher Eignung sowie dem Eingangsdatum der Anmeldung. Es gibt keine Aufnahmsprüfungen. Die ersten zwei Wochen gelten bei Neueinstieg als Beobachtungszeitraum (siehe Punkt 2).
4. Kosten/ Kurstarife / Preisliste gültig ab WS 2024-25
Unterrichtskosten werden jährlich vom Verein der Musikschule angepasst
(Index & Erhaltungskosten etc.).
Es gilt eine einmalige verpflichtende Gebühr von 25 € für NeueinsteigerInnen.
Weiters ist ein freiwilliger Förderungsbeitrag als Mitglied von 50 € pro Schüler:in pro Schuljahr für den Verein der Musikschule erwünscht. (Familien mit mehrfachen Anmeldungen bezahlen nur eine Fördermitgliedschaft!)
Kinder, Schüler & Studenten sowie Grundwehrdiener erhalten bei Studiennachweis bis zum 24. Lebensjahr den Kindertarif.
Erwachsenentarife gelten allgemein nach dem vollendeten 21. Lebensjahr.
Bei vorzeitiger Abmeldung werden durch den Verein 50 % des offenen Schuljahresbeitrages verrechnet.
Kurse und Preise
Musikalische Früherziehung (MFE) –
Kosten: € 250,– pro Semester (jeweils 50 Minuten pro Woche)
Kurs 1: Musikzwerge – Eltern-Kind-Gruppe
Für Kinder ab dem 1. Lebensjahr (nach Altersentwicklung)
Wochentag: Montag
Beginn: 15:00 Uhr
Kursort 2025: Pfarrzentrum Gießhübl
Kurs 2: Sing-Tanz-Spielgruppe (MFE)
Empfohlen für Kinder ab dem 4. Lebensjahr
Wochentag: Montag
Beginn: 16:00 Uhr
Kursort 2025: Pfarrzentrum Gießhübl
Kurs 3: Ukulele & Gesang – Musikgruppe
Empfohlen für Kinder der 1. VS-Schulstufe
Kursort 2025: Volksschule Maria Enzersdorf – Altort
Beginn: nach individueller Vereinbarung
Änderungen der Kurszeiten bleiben vorbehalten.
Unterrichtseinheiten
25 min Kinder Einzelunterricht: 30 €/ pro Unterrichtseinheit
40 min Kinder Einzelunterricht: 40 €/ pro Unterrichtseinheit
50 min Kinder Einzelunterricht: 48 €/ pro Unterrichtseinheit
50 min 3er Kinder Gruppe/ Instrumental: 24 €/ pro Unterrichtseinheit/ p. Kind
50 min 2er Kinder Gruppe/ Instrumental: 30 €/ pro Unterrichtseinheit/ p. Kind
25 min Erwachsene Einzelunterricht: 38 €/ pro Unterrichtseinheit
40 min Erwachsene Einzelunterricht: 50 €/ pro Unterrichtseinheit
50 min Erwachsene Einzelunterricht: 55 €/ pro Unterrichtseinheit
10er Block für Erwachsene lt. Stundenwahl: ab 380 €/ bei 25 min pro Block (freie Einteilung mit dem Pädagogen im Semester)
50 min Ensembleunterricht für Erwachsene: 30 €/ pro Unterrichtseinheit/ p. Person
50 min. Einzelstundenbuchung „Pro-Lesson“: 60 €/ Einheit / auch Einzelstunden möglich
(bei dieser Kursform muss der Termin vorab mit der Schulleitung vereinbart werden)
***
– Weitere Angebote laut Aushang – Anfragen für Kurse richten Sie bitte an die Musikschulleitung.
– Musiktheoriestunden werden auf Anfrage kostenlos angeboten; allgemeine Theorie ist in den Stundeneinheiten jeweils enthalten.
5a. Rechnungslegung
Die Rechnungslegung erfolgt ab Beginn des jeweiligen Semesters (Beobachtungszeitraum 2 Wochen bei Neueinsteigern). Die Unterrichtskosten sind nach dem Beobachtungszeitraum vollständig zu bezahlen und werden pro Semester als Rechnung per E-Mail versendet. Bei vorzeitiger Abmeldung nach dem Beobachtungszeitraum werden 50 % des Gesamtschulbeitrages (Jahresbeitrag) in Rechnung gestellt.
Eine Ermäßigung für den Unterricht durch die Gemeinde Gießhübl wird derzeit nur für Kinder mit Hauptwohnsitz in Gießhübl sowie für aktive Mitglieder der Musikkapelle Gießhübl, jeweils durch die Gemeinde gewährt. Die Entscheidungsgewalt über Höhe und Möglichkeit einer Gemeindesubvention obliegt ausschließlich der Gemeinde Gießhübl. Antragsformulare für die Gemeinde Gießhübl mit Förderrichtlinien sind im Amt der Gemeinde erhältlich.
5b. Versäumte Unterrichtsstunden
Vom Schüler nicht wahrgenommene Stunden werden weder nachgeholt noch rückerstattet. Fairplay: Bei länger dauernden Verletzungen oder Krankheit, kann durch Bestätigung eines Arztes und Meldung der Eltern an die Schulleitung, ein entsprechender Anteil auf Kulanz von Pädagogen nachgeholt werden. Unterrichtsstunden, die vom Lehrer oder Kursleiter abgesagt werden, werden nachgeholt. Eine Geldrückerstattung ist durch Beschluss der Hauptversammlung des Vereines der Musikschule Gießhübl nicht möglich.
5c. Pandemie Klausel
Es gelten für die Unterrichtseinheiten die vorgeschriebenen Verordnungen der Bundesregierung sowie Auflagen der Gemeinde oder der Vereinsleitung. Distance-Unterricht wird als vollwertiger Unterricht abgehalten. Verschiebungen oder Ausfälle seitens des Schülers müssen mit der jeweiligen Pädagogin im Voraus vereinbart werden, oder gelten als gehaltene Unterrichtseinheit.
6. Ausschluss
Ein Ausschluss kann jederzeit bei Nichterfüllung der Disziplinar- oder Schulgeldordnung, aber auch ohne Begründung seitens des Vereines erfolgen. Dies entbindet jedoch nicht von der Zahlungsverpflichtung.
6a. Unterrichtszeiten, Schulort
Der Unterricht beginnt allgemein mit Schulbeginn der Pflichtschulen in NÖ, wird aber durch den Verein der Musikschule bekanntgegeben. Quereinsteigertermine sind zulässig. Als Unterrichtsörtlichkeit gilt für die Musikschule Verein Gießhübl, Perlhofgasse 34 / 2372, sowie die bekanntgegebenen Zusatzräume für ausgelagerten Unterricht. Änderungen sind möglich, werden aber nicht als Abmeldegrund anerkannt.
7. Schulinformationen
Am Schuljahresende erhält jeder Schüler auf Anfrage eine offizielle Schulinformation als Leistungsbestätigung.
7a. Schulautonome Tage
Die schulautonomen Tage des Landes Niederösterreich sowie der verschiedensten Pädagogischen Einrichtungen gelten nicht automatisch für den Unterricht an der Musikschule. Unsere eigenen schulautonomen Tage werden rechtzeitig bekannt gegeben und sind auf der Homepage der Musikschule abrufbar.
Feiertage entsprechen jenen der Pflichtschulen in Niederösterreich und werden im Unterrichtskalender berücksichtigt.
7b. Dauer einer Unterrichtsstunde
Im Verein der Musikschule gilt:
– Eine ganze Unterrichtseinheit entspricht 50 Minuten
– Eine halbe Unterrichtseinheit entspricht 25 Minuten
– Alternativ kann für Fortgeschrittene eine Einheit von 40 Minuten vereinbart werden
Sonderregelungen hinsichtlich der Unterrichtsdauer sind schriftlich festzuhalten und mit der Schulleitung abzustimmen.
8. Aufsichtspflicht, Haftung
Die Aufsichtspflicht durch die Musikschule besteht ausschließlich während der Unterrichtszeit und beschränkt sich auf minderjährige Schüler:innen. Diese erfolgt durch die jeweilige Pädagogin bzw. den Vortragenden.
Der Verein der Musikschule sowie die Private Musikschule übernehmen keine Haftung für Vorfälle außerhalb der Unterrichtszeit – insbesondere nicht für Gesundheitsschäden, Unfälle auf dem Schulweg oder während des unbeaufsichtigten Aufenthalts in den Schulräumlichkeiten.
Alle Räume und das Inventar sind von Schüler:innen sowie Lehrkräften sorgfältig zu behandeln. Für durch Schüler:innen verursachte Schäden haften die Erziehungsberechtigten.
9. Instrumente – Leihinstrumente
Grundsätzlich sind die benötigten Instrumente von den Schüler:innen selbst mitzubringen. Ausgenommen davon sind fest installierte Instrumente wie Klavier, Schlagzeug und Keyboard – diese werden vom Verein für Unterrichtszwecke bereitgestellt.
Bei Fragen zur Instrumentenwahl, -beschaffung oder -miete steht die Schulleitung gerne beratend zur Verfügung und unterstützt bei der Auswahl eines passenden Instruments, insbesondere für Anfänger:innen.
10. Fächerangebot & Lehrkörper
Bei ausreichender Anmeldezahl bemüht sich der Verein, alle gängigen musikalischen Fächer im Rahmen des Möglichen anzubieten.
Ein Anspruch auf bestimmte Lehrpersonen oder Wunschtermine besteht nicht. Änderungen in der Lehrkraft- oder Terminzuweisung gelten nicht als Abmeldegrund.
11. Veranstaltungen/Kooperationspartner/Fotografie/Film
Fotos und Filmaufnahmen dürfen seitens des Vereins der Musikschule sowie der Privaten Musikschule für Präsentation und Veröffentlichungen unentgeltlich verwendet werden. Das Filmen oder der Mitschnitt des Unterrichts seitens des Schülers ist nicht gestattet (Handyverbot).
12. Sponsoren und Kooperationspartner
Werbungen auf Aussendungen sowie auf der Homepage werden nach Absprache ermöglicht. Persönliche Daten werden seitens des Vereins der Musikschule nicht weitergegeben.
13. Materialbeitrag
Etwaige Unterrichtsmittelkosten (Kopien, Noten etc.) müssen vom Schüler selbst getragen werden.
- KOPIERKOSTEN- UNTERRICHTSMATERIALIEN
Kopierkosten/ Unterrichtsmaterialien werden direkt mit Ihrem Pädagogen bei Bedarf verrechnet, oder als Nachtragsrechnung erstellt.
14. Datenschutz
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften) besteht, erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist – soweit technisch möglich und zumutbar – auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail-Adressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.
Verein Private Musikschule in Gießhübl
Schulleiter/Organisator/Vereinsobmann: Prof. Dir. Mag. Martin Weber, MSc
Ort: Perlhofgasse 34/ 2372 Gießhübl
Schulsekretariat: 0676/9349919 // e-mail: office@privatemusikschule.at
Änderungen und Schreibfehler vorbehalten
Datum Erstellung: 29.5.2023
Aktualisierung Mai-Juni 2024, Aktualisierung Juli-Sept WS 2024-25, Aktualisierung Layout WS 2024-25